Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um. Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Diese werden auf 5 Module aufgeteilt.

Seit Mai 2021 ist der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein nicht mehr erforderlich, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen, die beispielsweise bei ausländischen Führerscheinen nicht eingetragen werden konnte. Berufskraftfahrer (m/w/d) erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, in Form einer weiteren Karte zum Führerschein.

Weiterbildungs-Module 

Modul 1 

Eco-Training & Assistenzsysteme

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

Modul 4

Schadensprävention

Modul 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Wochenseminar

Jedes Modul kann einzeln, aber auch als Wochenkurs gebucht werden

In-House

Schulungen

Sie möchten Ihren Fahrerinnen und Fahrern die Möglichkeit bieten, direkt an Ihrem Firmenstandort eine Weiterbildung  zu absolvieren? - Das ist kein Problem.