Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um. Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Diese werden auf 5 Module aufgeteilt.
Seit Mai 2021 ist der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein nicht mehr erforderlich, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen, die beispielsweise bei ausländischen Führerscheinen nicht eingetragen werden konnte. Berufskraftfahrer (m/w/d) erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, in Form einer weiteren Karte zum Führerschein.
Weiterbildungs-Module
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Schulungen
Sie möchten Ihren Fahrerinnen und Fahrern die Möglichkeit bieten, direkt an Ihrem Firmenstandort eine Weiterbildung zu absolvieren? - Das ist kein Problem.